
Eine unterschiedliche Steuerbelastung in der Schweiz fällt auf kantonaler und Gemeinde-Ebene an. Die Bundessteuer ist in der ganzen Schweiz dieselbe, während sich die Kantons- und Gemeinde-Steuern teilweise stark unterscheiden.
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Obligatorische Versicherungen
Das System der Sozialversicherungen in der Schweiz ist eher komplex und basiert auf drei Säulen. Die Abgaben, welche die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer zu leisten hat, werden direkt vom Lohn abgezogen. Ausgenommen ist dabei die so genannte dritte Säule, bei der freiwillige Vorsorge-Beiträge eingezahlt werden, die von den Steuern abgezogen werden können.
Obligatorisch sind auch die Berufsunfallversicherung, die ebenfalls direkt vom Lohn abgezogen wird, sowie die Krankenversicherung (Krankenkasse). Diese wird nicht durch den Arbeitgeber organisiert, sondern muss für jede Person einzeln abgeschlossen werden.
Lohnabzüge für Sozialversicherungen
Alters- und Hinterbliebenen Versicherung AHV/IV/EO |
5.125% |
Arbeitslosenversicherung ALV, bis max. CHF 126'000 |
1.10% |
Solidaritätszuschlag ab CHF 148'200
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0.50% |
Nichtberufsunfallversicherung, bis max. CHF 148'200
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0.80% |
Berufliche Vorsorge (altersabhängig) |
max. 9.50% |
Freiwillige Versicherungen
Bei den freiwilligen Versicherungen sind die Schweizer Weltmeister. Keine andere Nation gibt pro Kopf mehr Geld für Versicherungen aus. Genaueres zu Versicherungen erfahren Sie auf den Unterseiten.